Wir müssen den Windenschleppbetrieb ab sofort einstellen. In der Verordnung heißt es:
§ 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließ-lich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Damit bleibt das Groundhandeln mit höchstens 2 Personen erlaubt, ebenso das Motorfliegen allein mit einem Startleiter. Keine Gruppenverabredungen bitte.
Aufgrund der Jahreszeit sollte uns das ganze nicht schwerfallen. Hoffen wir auf bessere Zeiten. Ich wünsche allen Gesundheit und Zufriedenheit,
euer Peter Jeskulke, Vereinsvorstand
Liebe Grüße , Erika Windenfahrerin und EWF Mobil: 015774981011
aufgrund mehrerer Nachfragen aus dem Verein habe ich heute mit Herrn Sohnfeld vom Ordnungsamt im NV gesprochen und muss meine am 2.11.20 euch mitgeteilte Meinung revidieren. Unsere Fläche wird (interessanterweise im Gegensatz zur Halde) als zu schließende Anlage angesehen, auf der dann auch kein Individualsport erlaubt werden kann. Das heißt, dass auch Groundhandling und Motorfliegen offiziell leider verboten sind. Wir müssen die neuen , bald zu erwartenden Corona Verordnungen abwarten. Euch alles Gute, bis hoffentlich bald
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
ab dem 22.2. sind die Bestimmungen wieder etwas lockerer. Der Sport auf Sportanlagen im Freien zu zweit etc. ist wieder möglich. Es können sogar mehrere Einzel oder Zweier-Gruppen die Anlagen nutzen, wenn zwischen den Gruppen ein Mindestabstand von 5 m eingehalten wird. Groundhandling und Individualfliegen geht also wieder. Es geht also etwas aufwärts, auch wenn Windenfliegen mit diesen Bestimmungen nur schwer umsetzbar ist.
ich habe bereits unsere Coronaregeln geändert und glaube, dass auch Windenfliegen wieder möglich ist. Ich habe allen eine E-Mail geschickt und bitte euch, auch nach außen deutlich sichtbar den 5 m Abstand beizubehalten.
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p.jeskulke
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Corona Regeln Gleitzeit7.pdf
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
Bernd berichtete, dass in einer Kommissionssitzung des DHV empfohlen wurde, noch auf Windenschlepp zu verzichten. Nun haben wir in NRW eine Coronaschutzverordnung, die natürlich auch wieder Auslegungen zulässt. Also habe ich heute dem Ordnungsamt NV (Herrn Sonfeld) mitgeteilt, dass wir unter unseren Regeln den Windenschleppbetrieb wieder aufnehmen. Er teilt meine Auffassung, dass dies so korrekt und möglich ist. Zur Information habe ich ihm unsere Regeln per Mail geschickt. Mit dieser Information könnt ihr auf dem Flugfeld agumentieren, falls Rückfragen kommen.
Nochmals: 5 m Abstand nach außen gut sichtbar einhalten! Dass fällt uns schwer, muß aber klappen um allen Außenstehenden (und Neidern, die noch kein Fußball spielen können) zu zeigen, dass wir alles richtig machen.
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874