Dank Sera (europ. Luftraumregeln) ändern sich einige Regelungen im Luftraum. Wichtig für uns ist die Änderung im Luftraum G. Ab Anfang Dezember 2014 sind bei einer Flughöhe von 3000 ft. AMSL oder 1000 ft. AGL größere Abstände zu den Wolken als heute einzuhalten ( 1000 ft. nach oben und 1,5 km seitlich Flugsicht 5 km). Das sind die Werte, die auch im Luftraum E gelten. Bei uns im Fluggelände hat das allerdings keine praktische Bedeutung, da wir ohnehin bei 1000 ft. AGL im Luftraum E sind und deshalb noch nie an die Wolken heranfliegen durften. Im Gebirge wird es aber etwas komplizierter. In Österreich galten diese Regeln schon länger, dort ändert sich also nichts Wesentliches.
danke für die Infos, Bernd. Für Streckenflieger und auch die Motorflieger ist auch interessant, dass es den Luftraum F(HX), in dem wir fliegen durften und dort nur die Sichtflugminima des Luftraums E beachten mussten, abgeschafft wird zugunsten einer neuen RMZ (Radio mandatory Zone), in der wir uns dann per Flugfunk anmelden müssen.
Am 5. Dezember ändert sich etwas in der Luftraumstruktur in Deutschland. Dann tritt die EU-Verordnung zu den "Standardized European Rules of Air" (SERA) in Kraft. Für Gleitschirmflieger bleibt das Allgemein gesehen weitgehend folgenlos. Eine Änderung ist aber durchaus interessant und sollte Beachtung finden: Den Luftraum F gibt es in Zukunft nicht mehr.
An seine Stelle tritt eine RMZ, eine Radio Mandatory Zone. Wer dort einfliegen will, muss ein Flugfunkgerät mitführen, sich vor dem Einflug über die spezifische RMZ-Frequenz anmelden, während des Durchflugs Hörbereitschaft halten, und beim Ausflug sich auch wieder abmelden. Ein spezifische Freigabe ist nicht erforderlich. Wer also Flugfunk mit sich führt, darf sich durchaus in der RMZ aufhalten.
Von Bedeutung ist diese Neuerung für ambitionierte Streckenflieger im Flachland. RMZs sind in Deutschland um eine Reihe kleinerer Flugplätze ausgewiesen. Mit Flugfunk muss man in der Luft um sie keinen Bogen machen, sondern kann, wenn nötig, sie nach der Anmeldung auf einer direkteren Flugroute passieren.
Mehr Hintergrund und alle weiteren Änderungen durch SERA stehen in einem Bericht des Aerokurier. von Lucian Haas am 20.11.14 Themen: Flugtechnik, Klatsch-Tratsch, Streckenfliegen
p.jeskulke
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Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
Stimmt, wobei die RMZ für Streckenflieger auch ohne Flugfunk eigentlich kein Hindernis ist. Sie endet generell bei 1000 ft. Obergrenze und kann daher in den meisten Fällen überflogen werden. Bei uns gibt es in erreichbarer Nähe keine RMZ. Wer des Öfteren in Österreich ist, sollte sich unbedingt über die dort geltenden neuen Regelungen informieren, da hat sich einiges verändert (TMZ....). Die Neuerungen gelten ab Dezember, neue ICAO-Karten gibt es erst im März. Dank Internet findet man vieles auch im Netz. Eine schöne Winterbeschäftigung Wir können ja bei unserer Jahresversammlung kurz darauf eingehen.
Stimmt Bernd, die nächste RMZ (noch F(HX) ist Allendorf, die hab ich mir aber schonmal angesehen, beim Start vom Stüppel im Sauerland bei N/W. Hab Sie dann doch nicht erreicht. Und mit dem Überfliegen.....mit Motor ok, aber ohne ....
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
ich habe die Neuregelungen in Österreich schon einmal auf einer Karte gesehen, finde die aber momentan nicht. Veröffentlicht ist das verbal im Gesetzblatt, aber damit kann man eigentlich nicht viel anfangen. Leider sind die Verbände in Österrreich mit Informationen nicht so aktuell, wie wir das in Deutschland gewöhnt sind. Ich frage mal beim DHV nach, wo man das am Besten findet. Zum Flugfunk: dazu brauchst du eine Ausbildung und Eintragung in der Lizenz und ein Flugfunkgerät, das du bei der RegTP anmelden musst. Dann bekommst -natürlich gegen Gebühr-einen Rufnamen. Fluggeräte musst du nicht kennzeichnen. Ob sich das für dich lohnt, musst du entscheiden, je nachdem, wo du fliegen willst. Wie gesamt, RMZ gibt es nur wenige und die enden bei rd. 300 m Höhe. In Österreich nutzt dir das bei den neuen Beschränkungen eh nichts, denn da sind TMZ eingerichtet worden, also Transponderzonen. Die können wir als Gleitschirmflieger technisch eher nicht benutzen, also sind TMZ für uns nicht zu befliegen. Dennoch haben wir nach wie vor große Freiheiten, wir sollten uns da mal nicht verrückt machen lassen.