Der Vorstand hat sich gemeinsam telefonisch beraten und untersagt gemeinsames, organisiertes Fliegen in der Gruppe. Tandemfliegen ist generell untersagt. Thomas Müller wird in unserem Schaukasten einen entsprechenden Hinweis anbringen. Einsames Hike and fly wäre möglich, wenn es nicht am Startplatz zum Parawaiting käme, kann also auch schwierig sein! Ich selbst hätte als Arzt gesagt, dass es gerade bei unserem Outdooor-Sport möglich ist, auf unserem Flugfeld 2 m Abstände einzuhalten und schöne Flugtage ohne Infektionsgefahr mit unseren nicht großen Gruppen zu verbringen. Die offizielle Erlaubnis dazu gibt es jetzt nicht mehr. Ein solches Verhalten wäre auch nach außen kaum mehr kommunizierbar bei nun geschlossenen Sport- und Spielstätten. Und es ist natürlich auch korrekt, dass allein durch die Anreise, mögliches Tanken oder Ähnliches und auch unser Zusammensein zusätzliche, unnötige Zozialkontakte entstehen, die es zu vermeiden gilt. Also müssen wir uns wohl oder übel auf die Zeit nach Corona freuen. Bis dahin bleibt gesund und munter
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
Danke, Bernd, hier die vollständige Info vom DHV zur Beachtung:
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage
Letzte Aktualisierung: 19.03.2020-12:30 Uhr.
In diesen News werden wir alle aktuellen Informationen zum Thema Corona bereitstellen, die die Arbeit des DHV und unsere Fliegerei betreffen. Dieser Artikel wird fortwährend aktualisiert.
Flugverbot - Einstellung des Drachen- und Gleitschirmflugbetriebs in Deutschland: Anordnung: In Anbetracht der Tatsachen ordnet der DHV gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen. Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden. Das Flugverbot betrifft auch die § 6 LuftVG Genehmigungen der Luftämter der Länder, sofern dort ausschließlich motorloser Hängegleiter- und Gleitsegelflugbetrieb durchgeführt wird (z.B. Brauneck, Wallberg, Kandel).
Begründung: Aufgrund der Corona Pandemie wurden seitens der Bundesregierung und inzwischen auch durch die Bundesländer Allgemeinverfügungen und Verordnungen erlassen, dass gemäß der geltenden Infektionsschutzgesetze Maßnahmen zu treffen sind. Beispielhaft die Formulierung des Bayrischen Staatsministeriums: Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt.
Die Lage hat sich auch dahingehend verschärft, dass beispielsweise das Nachbarland Tirol alle Gemeinden unter Quarantäne gesetzt hat, um die Ausbreitung der Virus-Pandemie zu verlangsamen. Ähnliches wurde in einigen EU-Ländern angeordnet. Daher ordnet der DHV an, dass der Flugbetrieb auszusetzen ist. Am 18. März kam es zu mehren Gleitschirmunfällen mit Helikopter- und Bergwachtrettungen durch Hike & Fly Piloten. Da die Krankenhäuser derzeit Vorbereitungen hinsichtlich der aktuellen Corona Problematik abarbeiten müssen, dürfen Krankenhäuser und Rettungseinrichtungen nicht noch zusätzlich durch weitere mögliche Unfallereignisse belastet werden.
Bitte bleibt gesund, haltet Abstand und helft denen, die es nötig haben,
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
unsere Vereinsflugbebiete bleiben weiterhin zunächst bis zum 3.5.20 geschlossen. Dies entspricht einer Empfehlung des DHV ( https://www.dhv.de/fileadmin/user_upload...reitag-4-17.pdf). Zitat einer Mail des DHV an uns Vorstände: der DHV empfiehlt: Wenn Ihr Euch Ärger, Aufwand, mögliche Anzeigen und Rechtsunsicherheit als Geländehalter ersparen wollt, lasst Ihr Euer Gelände besser bis voraussichtlich zum 3. Mai zu. Außerdem ist im Regierungsbezirk Düsseldorf das Windenfliegen zur Zeit noch durch eine Verordnung vom 9.4.20 explizit untersagt (https://www.brd.nrw.de/corona/pdf_corona...na-SchutzVO.pdf).
Der Vorstand bleibt dran, wir sammeln zur Zeit alle Infos und Ideen zum hoffentlich baldigen Saisonstart in Kontakt mit unseren Nachbarvereinen. Auch wenn es wieder losgeht, werden wir mit Einschränkungen agieren müssen. Wir arbeiten schon jetzt an einem Plan. Wenn sich Neues ergibt informieren wir euch.
Liebe Grüße Peter
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
noch einmal zur Information: groundhändeln ist erlaubt, man soll sich nur nicht in Gruppen verabreden und treffen. Die normalen Abstands Regeln beachten, wenn doch mal mehrere im Gelände sind. Fällt uns ja eigentlich auch nicht schwer bei einer Schirm-Spannweite von 10 Metern!.
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
Jürgen Knops hat mir eine Mail geschickt und noch mal auf den Gesetzestext hingewiesen, der möglicherweise so auszulegen ist, dass auch groundhändeln untersagt sein könnte:
in der CoronaSchVo für NRW, gültig ab 20.04.2020 heißt es unter §3 Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten (3): Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen. Das Training von Berufssportlern auf dem von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingsgelände ist kein Sportbetrieb im Sinne von Satz 1.
Da hat Jürgen natürlich recht.
Ich persönlich, als Arzt und auch als Vereinsvorstand denke eher pragmatisch und im Sinne des medizinischen Infektionsschutzes. Ich sehe hier überhaupt kein Risiko, Corona zu verbreiten. Da zur Zeit die Verordnungen nicht alle Sportarten korrekt erfassen können und somit auslegungsfähig sein müssen (ist unser Flugfeld eine Sportanlage im rechtlichen Sinne? Wenn ja, wären es auch Sportflugplätze, die zur Zeit aber geöffnet geöffnet sind und mit entsprechenden Einschränkungen genutzt werden können), bleibe ich dabei, dass möglichst einsames Groundhändeln erlaubt ist (Soweit ich weiß, denkt auch der DHV so, ich finde es aber gerade nicht schriftlich). Natürlich ist jeder Pilot wie auch beim Fliegen selbst für sich verantwortlich. Solltet ihr aber angesprochen werden, dürft ihr gerne auf meine Erlaubnis hinweisen.
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
Hallo zusammen, so wie das andere Flugschulen geschrieben haben, ist Groundhandling mit der Schließung der Start- und Landeplätze durch den DHV auf unseren Start- und Landeplätzen rechtlich nicht erlaubt. Dagegen kann man auf anderen Plätzen weiterhin Groundhandeln. Z.B. hier in Düsseldorf auf der Rheinwiese, oder auf jeder anderen Wiese, wenn der Eigentümer es erlaubtl. Viele Grüße, Jörn
Auch wenn die Geländeerlaubnis für den Flugbetrieb ruht, bleibt uns eine Niederrhein- Wiese, von uns gepachtet. Damit kriegst du noch nicht mit dem Eigentümer Stress, wenn du dich darauf bewegst.
Wie gesagt, alles Auslegungssache. Das Flugschulen natürlich an Groundhandling in Gruppen unter Anleitung denken und durch ein Verbot sich selbst schützen, ist klar. Für unsere Vereinsmitglieder als einzelne Piloten mit Abstandsregelung sehe ich das anders.
Ab dem 20. gibt es zudem wieder die Erlaubnis.
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874