Wir müssen den Windenschleppbetrieb ab sofort einstellen. In der Verordnung heißt es:
§ 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließ-lich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Damit bleibt das Groundhandeln mit höchstens 2 Personen erlaubt, ebenso das Motorfliegen allein mit einem Startleiter. Keine Gruppenverabredungen bitte.
Aufgrund der Jahreszeit sollte uns das ganze nicht schwerfallen. Hoffen wir auf bessere Zeiten. Ich wünsche allen Gesundheit und Zufriedenheit,
euer Peter Jeskulke, Vereinsvorstand
Liebe Grüße , Erika Windenfahrerin und EWF Mobil: 015774981011