Mitglieder aus unserem Verein haben gerade mit mir telefoniert, das Ordnungsamt sei an unserem Platz gewesen, auch Groundhandling sei als Sport auf einer ausgewiesenen Sportfläche zu unterlassen. Es kam zu keiner Strafe, diese wurde aber angedroht. Also müssen wir uns wohl oder übel entgegen meiner bisherigen Einschätzung noch einige Tage gedulden. Ich hoffe, dass Mitte der Woche eine Entscheidung zu unseren Gunsten getroffen wird.
Liebe Grüße, Peter Windenfahrer, EWF, Tandempilot Mobil: 0172 2874874
Hallo zusammen, ich habe mir die Coronaverordnung mal genauer vorgenommen und Definitionen zu Sportstätten und-flächen gegoogelt. Danach ist es m.E. auf einer ausgewiesenen Fläche z.Zt. tatsächlich untersagt Sport zu treiben. Egal welcher Art. Auf einer Wiese, die nicht als Sportstätte ausgewiesen ist ,ist groundhandeln nicht untersagt. Da gilt nur die Abstandsregelung im öffentlichen Raum. Etwas suspekt, aber es ist so. Die Tennisspieler hatten das gleiche Problem und argumentierten, dass sie ja einzeln in einem großen Feld stehen. Da gilt das gleiche: In einer Tennisanlage verboten. Auf einer nicht ausgewiesenen Fläche kein Problem bei Einhaltung der Hygienevorschriften. Das gleiche gilt wohl auch für Läufer: Im Stadion alleine laufen verboten. In der Stadt joggen erlaubt. Hoffentlich sehen die politischen Kräfte in unserem Land bald ein, das Sport nicht nur aus Fußball (Ballsport) besteht und es kann bald wieder losgehen.